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'Nach Einschätzung des Gerichts überwiegt daher das Risiko ein | Bastian_Barucker

"Nach Einschätzung des Gerichts überwiegt daher das Risiko einer Impfung die Vorteile für das Kind und ist daher nicht kindeswohldienlich. Der Antrag der Mutter, ihr allein die Entscheidungsbefugnis zu übertragen, war daher abzulehnen.”