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NEU Welt-Sozialamt Deutschland: Ukraineflüchtlinge erhalten V | Paul Brandenburg

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Welt-Sozialamt Deutschland: Ukraineflüchtlinge erhalten Vollversorgung auf Dauer!

Flüchtlinge aus der Ukraine sind rechtlich einzigartig. Rechtsanwalt Gordon Pankalla war lange im Ausländer- und Sozialrecht tätig. Er sagt: anders, als Flüchtlinge aller anderen Länder, behandelt der Staat solche aus der Ukrainer nach dem sogenannten Sozialgesetzbuch XII (römisch zwölf), das eigentlich Behindertenrecht regelt.

Was wie eine Formalität klingt hat historische Konsequenz: erstmals haben Ausländer dadurch Rechtsanspruch auf Sozialhilfe - ohne jegliche Eigenpflichten zur Arbeit. Es kommt aber noch dicker: bei Ukrainern erfolgt vor der Auszahlung von Steueralimenten keinerlei Überprüfung eventuellen Vermögens, ob in Form von Luxusautos oder Geld. Gordon Pankalla hat recherchiert und meint: diese Regelung ist auf Dauer angelegt und wurde unter Berufung auf eine "EU-Richtlinie" unter Umgehung des Bundestages eingeführt.

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