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Bisher war und blieb das Internet noch eine Plattform, auf der | Die Unbestechlichen - unzensierte Nachrichten - politisch unkorrekt und kostenlos

Bisher war und blieb das Internet noch eine Plattform, auf der freie Bürger ihre freie Meinung sagen und schreiben konnten. Der einzige Raum, in dem Informationen, die von den Mainstreammedien unterdrückt oder heruntergespielt werden, sich verbreiten und den Leuten zur Kenntnis gebracht werden können. Eine Änderung des Medienstaatsvertrages gibt den Landesmedienanstalten jetzt die Macht und Möglichkeit, ungeliebte Webseiten ins Aus zu zensieren.Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg ist nun zuständig bei „Verstößen gegen die journalistische Sorgfaltspflicht“. Alle Blogs und Plattformen, Youtube-Beiträge etc. unterstehen ab jetzt einer „inhaltlichen Kontrolle und Aufsicht“ der Behörde. Bisher wurden 13 „Hinweisschreiben“ versendet. Darin merkt ein Herr Dr. Marco Holtz an, dass die zentralen „Journalistischen Sorgfaltspflichten“ verletzt worden seien. Den Betreibern wird ein Datum genannt, bis zu dem sie die beanstandeten Beiträge „anzupassen“ haben oder zu begründen, warum sie das nicht tun wollen. Lassen die Betreiber der angemahnten Blogs und Plattformen die Frist verstreichen, wird „zeitnah ein förmliches Verwaltungsverfahren“ eingeleitet.MediaDabei sind die jetzt beanstandeten Beiträge nur Beispiele, schreibt Herr Dr. Marco Holtz und er bittet daraufhin, das gesamte Angebot des Mediums zu überprüfen und gegebenenfalls „anzupassen“ – oder das besagte zeitnahe, förmliche Verwaltungsverfahren droht.Ein solches Hinweisschreiben ist bisher, soviel ist bekannt, an die Webseite „Freie Welt“, Flinkfeed und Deutschlandkurier gegangen und an Ken Jebsen, der ja bereits von Youtube komplett gesperrt wurde. Getreu dem Karnevalsmotto „Am Aschermittwoch ist alles vorbei“ trudelte dort die Post von der Landesmedienanstalt an diesem Tag ein. Die betroffenen Webseiten begleiten die Corona-Politik der Regierung kritisch und werden als „rechts“ eingestuft.Art. 5 GG: Eine Zensur findet nicht statt In diesem Artikel unseres Grundgesetzes steht: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“Es steht auch ausdrücklich „Meinung“ dort. Es steht NICHT dort: „Nur Journalisten, die sich in jeder ihrer Äußerungen an die journalistische Sorgfaltspflicht halten, dürfen veröffentlichen. Die Aufsicht über die Einhaltung dieser Pflichten für alle Bürger und deren Meinung regeln die staatlichen Medienanstalten.“Blogs im Internet sind das Mittel der freien Bürger, ihre freie Meinung zu äußern in Wort und Bild. Wie bei allen anderen Grund- und Freiheitsrechten handelt es sich beim Art. 5 des Grundgesetzes auch um das verbriefte Recht des Bürgers, sich genau gegen solche staatlichen Ein- und Übergriffe in seine geschützten Freiheitsbereiche zu wehren.Corona-Kritik im Fokus der ZensurDie Medienaufsicht streitet natürlich ab, dass es sich hier um Zensur handelt. Aber man gibt schon zu, dass es – vorerst – primär um Berichte rund um das Thema „Corona“ geht. Ei, ei, in einem Moment, wo die öffentliche Stimmung immer mehr gegen die Impfung kippt, wo die Inzidenzzahlen angezweifelt werden, wo man langsam begreift, dass ein Inzidenzwert von 35 oder zehn bedeutet, dass die Anzahl der positiv Getesteten nur noch im Promillebereich und damit im untersten Bereich der falsch…

@DieUnbestechlichen