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Ab 1. März dürfen in Sachsen-Anhalt Friseursalons, Blumenläden | Du bist Halle

Ab 1. März dürfen in Sachsen-Anhalt Friseursalons, Blumenläden, Gärtnereien, Garten- und Baumärkte wieder öffnen. Das hat das Kabinett mit der geänderten Corona-Eindämmungsverordnung beschlossen, die bis einschließlich 10. März gilt.

Dienstleistungen der Fußpflege sind mit Ausnahme dekorativer Maßnahmen am Fuß zulässig. Termine in Friseursalons müssen ebenso wie für die Fußpflege vorab telefonisch oder elektronisch gebucht werden.

Medizinisch notwendige Behandlungen durch Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden oder Podologen, sind unter Einhaltung der Hygieneregeln möglich.

Die Kontaktbeschränkungen im privaten Umfeld bleiben bestehen.

Schulen öffnen schrittweise, die Kindertagesstätten gehen in den eingeschränkten Regelbetrieb.

Fahr- und Flugschulen können ab 1. März für Kleingruppen bis maximal fünf Personen einschließlich des Dozenten wieder öffnen.

Die Pressemitteilung: https://lsaurl.de/5VOPM
Die Verordnung zum Nachlesen: https://lsaurl.de/5VOLesefassung
Allgemeine Informationen: coronavirus.sachsen-anhalt.de

Bitte, bleiben Sie gesund!
Wir wünschen Ihnen ein ruhiges Wochenende!
Ihr Team Sachsen-Anhalt .de