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Ein weiterer Beitrag über das aktuelle Verfahren IBD gegen VS: | Identitäre Bewegung Deutschland

Ein weiterer Beitrag über das aktuelle Verfahren IBD gegen VS:

DER VERFASSUNGSSCHUTZ UND DIE IDENTITÄRE BEWEGUNG – EINBLICKE AUS DEM VERFAHREN (Teil 02)

»Der Verfassungsschutz schafft mit der Kastration der ethnokulturellen Identität aus dem Begriffshorizont vom „Volk“ eine bewusste Vernebelung und logische Inkongruenz. Das Staatsvolk ist ein eigenständiger Träger, der die Rechte und das Zusammenleben auf verwaltungsrechtlicher Ebene reguliert. Es ist der Anknüpfungspunkt, über den demokratische Partizipationsmöglichkeiten, Grund- und Schutzrechte und staatliche Versorgungsgüter in Anspruch genommen werden können.

Jedes Staatsvolk, also auch das deutsche ist ein komplexes, kulturelles Konglomerat mit einer einzigartigen Identität. Entscheidend sind Faktoren wie genealogische Traditionslinien, gemeinsames historisches Bewusstsein in einem jahrhundertealten, geprägten Heimatraum, kulturelle Ursozialisierung, Sprache und ein generationsübergreifendes Identitätsverständnis des eigenen Seins.«

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