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Hätte ich die Deutsche Bahn als Anwältin vertreten, hätte ich | Sven L. aus H. Kanal von und für Freunde(n) und Unterstützer(n)

Hätte ich die Deutsche Bahn als Anwältin vertreten, hätte ich ganz einfach einen DNA-Test angeordnet, der natürlich bewiesen hätte, dass der Kläger ein Mann ist. Somit ist sein Geschlecht bei der Onlinebuchung mit dem Kästchen "Herr" vertreten. Seine psychische Krankheit ändert nichts an seinem Geschlecht. Das Geschlecht ist eine biologische Tatsache und kein Gefühl.
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