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Das Bundesinnenministerium muß nach einer Entscheidung des Ber | JUNGE FREIHEIT – Wochenzeitung für Debatte

Das Bundesinnenministerium muß nach einer Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts einen Twitter-Eintrag löschen, in dem es um die Einstufung der AfD als „Prüffall“ ging. Das Ministerium habe in die grundgesetzlich geschützte Parteienfreiheit eingegriffen und schmälere die Chancengleichheit im politischen Wettbewerb.

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