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Telegramverfahren: Berufung! Der Freispruch letzte Woche is | 🎦 Martin Sellner - Videos & Audios

Telegramverfahren: Berufung!

Der Freispruch letzte Woche ist NICHT rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat am Ende der Frist Berufung angemeldet.

Sobald das Urteil veröffentlicht ist, können sie also wegen Nichtigkeit in Berufung gehen. Dann ginge es an die nächste Instanz und eine Verurteilung wäre möglich.

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