RuStAG von 1913 völkerrechtlich nicht mehr gültig Die Origina | MZWNEWS
RuStAG von 1913 völkerrechtlich nicht mehr gültig
Die Originalfassung des RuStAG vom 22. Juli 1913, auf welche sich heute so Viele berufen, stammt noch aus dem Kaiserreich und wurde durch die nachfolgenden legitimen Änderungen des Reichskanzlers Adolf Hitler, beginnend mit dem 5. Februar 1934, rechtmäßig auf einen neuen – bis heute – rechtsgültigen Stand gebracht. Die Originalfassung von 1913 wurde damit vollkommen außer Kraft gesetzt, bis auf einzelne darin enthaltene und übernommene Paragraphen.
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