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Über die Pläne des Ministeriums berichtet jetzt der 'Spiegel'. | Kanal Souveränes Deutschland

Über die Pläne des Ministeriums berichtet jetzt der "Spiegel". Betroffen von dem Schritt wären nur die öffentlichen Kanäle von Telegram. Das zum Ministerium gehörende Bundesamt für Justiz geht davon aus, dass die deutschen Kanäle insgesamt mehr als zwei Millionen Nutzer haben. Dieser Schwellenwert ist für das NetzDG entscheidend.
Das Bonner Bundesamt hat nach "Spiegel"-Informationen bereits zwei Bußgeldverfahren gegen Telegram eingeleitet, wegen mutmaßlicher Verstöße gegen § 3 und § 5 des NetzDG. Weil Telegram laut dem Amt weder die im Gesetz vorgesehene Beschwerdemöglichkeit für strafbare Inhalte noch einen Ansprechpartner mit deutscher Adresse hat, drohen dem Unternehmen Strafzahlungen von bis zu fünfeinhalb Millionen Euro.

https://www.mmnews.de/politik/165953-telegram-221

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