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ACHTUNG! Jetzt ist es amtlich: Verbreiten von ‚RT‘ oder ‚Sputn | WirMachenAuf - INFO KANAL

ACHTUNG! Jetzt ist es amtlich:
Verbreiten von ‚RT‘ oder ‚Sputnik News’ Inhalten auch auf Telegram strafbar.


«(..) Eine diesbezügliche Novelle des audiovisuellen Mediendienste-Gesetzes (AMD-G) trat heute, Donnerstag, in Kraft, wie in einer Aussendung mitgeteilt wurde. Relevant ist das für die von der EU verhängte Sperre der russischen Staatsmedien RT und Sputnik. Bei Verstößen droht eine Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro.

Unter Strafe steht die technische Verbreitung von Sputnik und RT in verschiedenen Sprachversionen als auch das Anbieten der Inhalte in und auf allen Rundfunk-, Abruf- sowie Streaming-Plattformen einschließlich Social Media. Auch wissentliche Umgehungsversuche werden sanktioniert.(..)»

Der Standard 14.04.22
Bundesgesetz Österreich 13.04.22

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